Bundesligasegler erhalten Kaderstatus

In Absprache mit dem StMi, dem BSV und dem MYC wurde erwirkt, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb stattfinden kann wobei folgende Sachverhalte einzuhalten sind:

Es findet hier der § 10 Abs. 2 der 12. BaylfSMV auf Sportler und Sportlerinnen der Segelbundesliga Anwendung, so dass eine den Landeskadern vergleichbare Möglichkeit der Sportausübung besteht.

(2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.

2. Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

3. Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.

Der MYC erarbeitet gerade ein entsprechendes Hygiene- und Schutzkonzept.

Das ermöglicht es uns in Kürze ins Training einsteigen zu können.

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