Bundesligasegler erhalten Kaderstatus
In Absprache mit dem StMi, dem BSV und dem MYC wurde erwirkt, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb stattfinden kann wobei folgende Sachverhalte einzuhalten sind:
Es findet hier der § 10 Abs. 2 der 12. BaylfSMV auf Sportler und Sportlerinnen der Segelbundesliga Anwendung, so dass eine den Landeskadern vergleichbare Möglichkeit der Sportausübung besteht.
(2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
2. Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
3. Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
Der MYC erarbeitet gerade ein entsprechendes Hygiene- und Schutzkonzept.
Das ermöglicht es uns in Kürze ins Training einsteigen zu können.