Maskenpflicht entfällt, 3G-Regeln in geschlossenen Räumen

Die aktuelle Nutzungs- und Hygieneverordnung für das Gelände des MYC wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Möglich ist dies aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen. Die bisherige Maskenpflicht im Freien entfällt ebenso wie die Kontaktbeschränkungen. Wir weisen allerdings daraufhin, dass in sämtlichen geschlossenen Räumen die 3G-Regeln zu beachten sind. Dies gilt insbesondere auch für die Innenbereiche des Casinos und den Schulungsraum im Bootshaus. Insoweit wird auf die mit Wirkung zum 02.09.2021 gültige neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verwiesen, die auch auf dem Gelände des MYC gilt.

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